Ausbildung HeimhelferIn
(nach dem neuen Sozialbetreuungsberufegesetz)
Die Heimhilfe ist eine ausgebildete Kraft, die befähigt ist, betreuungsbedürftige Menschen bei der Haushaltsführung, sowie unter der Aufsicht von GuKP bei Aktivitäten des täglichen Lebens zu unterstützen.
Die Dienste der Heimhilfe umfassen folgenden Tätigkeitsbereich:
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten – Sauberkeit und Ordnung im Umfeld der betreuten Person
- Beheizen der Wohnung und Beschaffung des Brennmaterials
- Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches
- Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten
- Anregung und Animation zu Beschäftigungen
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
- Hygienische Maßnahmen
- Beobachtung des Allgemeinzustandes und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufgruppen
- Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
- Befolgung fachdienstlicher Anordnungen von Ärzten und diplomiertem Krankenpflegepersonal
- Dokumentation von verrichteten Tätigkeiten
Der Beruf der Heimhilfe darf ausschließlich im Rahmen einer Einrichtung ausgeübt werden, deren Rechtsträger für die entsprechenden qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich ist.
Inhalte:
Die theoretische Ausbildung umfasst 200 Stunden und umfasst folgenden Lehrinhalt:
Dokumentation, Ethik und Berufskunde, Erste Hilfe, Grundzüge der angewandten Hygiene, Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde, Haushaltsführung, Grundzüge der Gerontologie, Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung, Grundzüge der sozialen Sicherheit, Grundpflege und Beobachtung (UBV), Grundzüge der Pharmakologie (UBV) Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (UBV).
Die praktische Ausbildung umfasst 200 Stunden und beinhaltet auch die Praktikumsvorbereitung und die Praktikumsreflexion. Es sind 120 Stunden im ambulanten Bereich und 80 Stunden im 8teil)stationären Bereich zu absolvieren.
Ein Teil der Ausbildung ist das Modul „Unterstützung der Basisversorgung“ (UBV). Bereits absolvierte UBV Ausbildungen können für die Ausbildung zur Heimhilfe angerechnet werden.
Zielgruppe:
Personen, die sich für eine berufliche Ausübung der Heimhilfe interessieren.
Voraussetzungen:
– Vollendetes 18. Lebensjahr
– Geistige und seelische Gesundheit, nachgewiesen durch ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate vor Kursbeginn)
– Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate vor Kursbeginn)
– Hepatitis B-Impfung
– Mendel-Mantoux-Intrakutantest (Hausarzt)
– Ausreichende Deutschkenntnisse
– Positiver Abschluss des 9. Schuljahres
– Positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens
Die Unterlagen sind zum Auswahlverfahren mitzubringen
Abschlussprüfungen:
Nach dem Modul UBV und dem ersten Praktikum findet in den Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege und im Bereich der Arzneimittelkunde eine mündliche Prüfung statt.
Am Ende des Kurses ist eine kommissionelle Prüfung, die Sie zur Ausübung des Berufes der Heimhilfe befähigt, abzulegen.
Für die Zulassung zur Prüfung ist eine regelmäßige Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung erforderlich.
Bei der theoretischen Ausbildung dürfen Fehlzeiten von max. 20 % der Stunden nicht überschritten werden.
Dauer: 400 UE (200 Std. Theorie, 200 Std. Praktikum)
Anmeldeschluss: Mi., 11. April 2012
Infoveranstaltung/Aufnahmeverfahren: Do., 19. April 2012
Kurstermin: 14. Mai 2012 bis 31. August 2012
Weitere Informationen wie Stundenplan und Anmeldeformular finden sie unter: http://www.mosaik-buk.org/Downloads
Kursort: Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020 Graz
Kosten: € 1.550,00